Stipendien
 
 
Herzlich Willkommen auf der Bewerbungswebseite der Akademie Schloss Solitude

Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftler/Manager ausschließlich durch Aufenthaltsstipendien.

Sie interessieren sich für ein Aufenthaltsstipendium?

Um sicher zu stellen, dass Sie die Bewerbungsvoraussetzungen erfüllen, bitten wir Sie, die nachstehenden Hinweise aufmerksam durchzulesen.

Die Ausschreibung beginnt am 1. Juli 2010 und endet am 31. Oktober 2010. Nur in diesem Zeitraum können Bewerbungsformulare erworben werden.

Der Einsendeschluss für Ihre Bewerbung ist der 31. Oktober 2010 (Poststempel).

Bewerbungsvoraussetzungen für ein Aufenthaltsstipendium:
  • Sie sind nicht älter als 35 Jahre oder Ihr Studienabschluss liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.
  • Sie haben Ihr Studium abgeschlossen.
    Wenn Sie zum Zeitpunkt des Ausschreibungszeitraums noch studieren, kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden. Doktoranden sind zur Bewerbung zugelassen.
  • Einige wenige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung vergeben. Die Entscheidung trifft alleine der zuständige Juror.
  • Sie möchten sich als Künstlergruppe bewerben?
    Dann hat jedes Gruppenmitglied unter dem eigenen Namen ein eigenes Bewerbungsformular auszufüllen. Die verschiedenen Bewerbungsformulare müssen jedoch in einer gemeinsamen Sendung mit den gemeinsamen Arbeitsproben eingereicht werden.
  • Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt.
  • Wenn Sie sich für das parallel ausgeschriebene Stipendium der Kunststiftung Baden-Württemberg beworben haben, können Sie sich nicht an der Akademie Schloss Solitude bewerben.
  • Das Solitude-Stipendium ist ein Aufenthaltsstipendium. Mindestens zwei Drittel des Stipendienzeitraums müssen an der Akademie verbracht werden.
  • Alle Stipendiaten haben während des Stipendiums ihren festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).
  • Bewerber, die bei einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen erneut bewerben.
  • Bedingung für die Bewerbung ist die Registrierung und die Bezahlung der Bewerbungspauschale von 15,- Euro (ohne Rücksendung der Arbeitsproben) oder 20,- Euro (mit Rücksendung der Arbeitsproben). Die Pauschale muß nur von Bewerbern aus Industrieländern bezahlt werden.
  • Sie können sich für die folgenden Sparten bewerben:
    • Architektur
    • Bildende Kunst
    • Darstellende Kunst
    • Design
    • Literatur
    • Musik/Klang
    • Video/Film/Neue Medien
    • Geisteswissenschaften (inkl. Sozialwissenschaften)
    • Rechtswissenschaft/Arbeitsrecht
    • Wirtschaft/Wirtschaftswissenschaften
Wenn die genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen: weiter